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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Gast- & Frühstudium

Gaststudium

Sie können sich zum Gaststudium immatrikulieren, um einzelne Lehrveranstaltungen oder Sprachkurse an der Universität Bayreuth zu besuchen. Hier finden Sie alle Informationen und die Termine zur Immatrikulation.

VoraussetzungenEinklappen

Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie Studierende. Sofern Sie über keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen, können Sie sich hier informieren. Internationale Bewerbende benötigen ebenso eine Hochschulzugangsberechtigung und ausreichende Deutschkenntnisse. Nach Prüfung des Hochschulzugangs wird über Zulassung oder Ablehnung entschieden.

Gaststudierende können auf Antrag an der Universität Bayreuth zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder Sprachkursen immatrikuliert werden (Art 87 Nr. 3 des BayHIG). Sie können keine Labor- oder festen Arbeitsplätze beanspruchen. Gemäß § 16 Abs. 1 Immatrikulatoinssatzung ist das Ablegen von Prüfungen im Rahmen eines Gaststudiums nicht zulässig.

Trotz einer Immatrikulation ist der Besuch von teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen oder Sprachkursen ausgeschlossen, wenn die vorhandenen Plätze von Studierenden der Universität Bayreuth beansprucht werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Immatrikulation zum Gaststudium nur für solche Unterrichtsveranstaltungen möglich, in denen keine Laborplätze oder andere feste Arbeitsplätze benötigt werden.

Ablauf bei erstmaliger ImmatrikulationEinklappen
  • Senden Sie Ihren Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Bachelor, Master) als pdf-Datei per E-Mail an studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de oder kommen Sie persönlich während unserer Öffnungszeiten in die Studierendenkanzlei.

  • Sie erhalten dann den Antrag auf Immatrikulation zum Gaststudium und das Formular zur Überweisung der Gebühren.

  • Antragsformular ausfüllen, gewünschte Vorlesungen lt. Vorlesungsverzeichnis oder gewünschten Sprachkurs eintragen. (Hier finden Sie eine Schnellanleitung für das Vorlesungsverzeichnis zur Wahl der Lehrveranstaltung / des Kurses)

  • Lassen Sie die Teilnahme der gewünschten Vorlesung von der/dem Dozentin/ Dozenten genehmigen. Oder lassen Sie die Teilnahme an Sprachkursen vom Sprachenzentrum genehmigen. Bitte beachten Sie hier auch die Hinweise und Termine des Sprachenzentrum.

  • Überweisung tätigen

  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag auf Immatrikulation zum Gaststudium zusammen mit folgenden Unterlagen per E-Mail oder Post an uns:
    - Nachweis über die Zahlung (Online-Ausdruck/Kontoauszug)
    - Kopie des Personalausweises/Reisepasses
    - Foto für Erstellung des Gaststudierendenausweises (z.B. zur Nutzung der Bibliothek, der Mensa zum Gästepreis oder der Bezahlfunktion für Kopien)

  • Der Antrag wird von uns unterschrieben und gesiegelt und ist somit Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Ablauf bei erneuter ImmatrikualtionEinklappen
  • Wenn Sie bereits als Gaststudierende/ Gaststudierender an der Universität Bayreuth in einem vergangenen Semester immatrikuliert waren, müssen keine Voraussetzungen mehr geprüft werden.

  • Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder kommen Sie persönlich während unserer Öffnungszeiten in die Studierendenkanzlei und fordern Sie den Antrag auf Immatrikulation zum Gaststudium und das Überweisungsformular.

  • Antragsformular ausfüllen, gewünschte Vorlesungen lt. Vorlesungsverzeichnis oder gewünschten Sprachkurs eintragen. (Hier finden Sie eine Schnellanleitung für das Vorlesungsverzeichnis zur Wahl der Lehrveranstaltung / des Kurses)

  • Lassen Sie die Teilnahme der gewünschten Vorlesung von der/dem Dozentin/ Dozenten genehmigen. Oder lassen Sie die Teilnahme an Sprachkursen vom Sprachenzentrum genehmigen. Bitte beachten Sie hier auch die Hinweise und Termine des Sprachenzentrum.

  • Überweisung tätigen

  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag auf Immatrikulation zum Gaststudium zusammen mit folgenden Unterlagen per E-Mail oder Post an uns:
    - Nachweis über die Zahlung (Online-Ausdruck/Kontoauszug)
Immatrikualtion zum Sprachkurs als Mitarbeiterin/Mitarbeiter der UBTEinklappen
GebührenEinklappen

Die Gebühr für das Gaststudium bemisst sich nach der Gesamtzahl der Semesterwochenstunden der Unterrichtsveranstaltungen, für deren Besuch die Immatrikulation beantragt wird.

  • bis vier Semesterwochenstunden 100 Euro pro Semester
  • fünf bis acht Semesterwochenstunden 200 Euro pro Semester
  • mehr als acht Semesterwochenstunden 300 Euro pro Semeste

Von einer Gebührenerhebung wird abgesehen,

  • sofern die Immatrikulation als Gaststudierende oder Gaststudierender an einer weiteren Hochschule neben der Immatrikulation als Studierende oder Studierender für ein Voll-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium erforderlich ist, um dieses Studium nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnung ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließe,
  • bei ausländischen Gaststudierenden, die im Rahmen eines auch im Hinblick auf die Gebührenfreiheit des Studiums auf Gegenseitigkeit beruhenden Studienaustausches innerhalb der Europäischen Gemeinschaften oder von Hochschulkooperationsvereinbarungen immatrikuliert sind,
  • bei Schülerinnen und Schülern, die an Hochschulen aufgrund von Art. 87 Abs. 3 BayHIG i.V.m. Art. 77 Abs. 7 BayHIG berechtigt sind, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen,
  • bei Gaststudierenden, die als Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, mit der eine entsprechende Kooperationsvereinbarung besteht.

Aufgrund des Art. 13 Abs. 2 Satz 1 BayHIG und § 16 Abs. 9 Immatrikulationssatzung werden Gebühren bei der Immatrikulation von Gaststudierenden erhoben. Diese sind durch Rechtsverordnung (Hochschulgebührenverordnung - HSchGebV - BayRS 2210-1-1-9-K - in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt.


Frühstudium

Die Universität Bayreuth bietet besonders begabten und interessierten Schülerinnen und Schüler von Gymnasien die Möglichkeit zum Schülerstudium immatrikuliert zu werden. Weitere Angebote finden Sie auch hier.

VoraussetzungenEinklappen

Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Gasthörer zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Dabei können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und entsprechende Leistungspunkte erworben werden, die bei einem späteren Studium anerkannt werden, wenn die fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist (Art. 77 Abs. 7 BayHIG).

Die Möglichkeit wendet sich an Schülerinnen und Schüler der K 11 bis K13. Die von der Universität angebotenen Lehrveranstaltungen sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.

Die Schülerinnen und Schüler können grundsätzlich in allen Fächern Leistungsnachweise erwerben. Ausgenommen sind zulassungsbeschränkte Fächer.

​Ablauf der ImmatrikulationEinklappen
  • Der Antrag auf Zulassung zum Schülerstudium (hier erhältlich) ist mit den unter Nr. 2 und 3 genannten Bestätigungen bei der Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth einzureichen (minderjährige Antragsteller benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten). Informationen zum Gasthörerstudium sind oben auf dieser Seite nachzulesen.

  • Die Schülerinnen und Schüler haben eine Bestätigung des Schulleiters vorzulegen, aus der die Art des angestrebten Schulabschlusses, der schulische Werdegang, die besondere Begabung und eine Befürwortung der Teilnahme an bestimmten universitären Lehrveranstaltungen hervorgehen.

  • Von dem für die ausgewählten Lehrveranstaltungen zuständigen Fachvertreter der Universität Bayreuth ist die Teilnahme zu befürworten. Es wird empfohlen, bereits vorab mit dem zuständigen Fachvertreter Kontakt aufzunehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schüler-Universität.

Einschreibung als Studierender nach der SchulzeitEinklappen

Wenn Sie sich nach Ihrer Einschreibung als besonders begabte Schülerin und besonders begabter Schüler als Studierender bewerben bzw. einschreiben möchten, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei. Wir erläutern Ihnen gerne die nötigen Schritte.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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