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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Rückmeldung

Allgemeine Hinweise

Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Sommersemester 2024 erfolgt vom 15.01.2024 bis 21.02.2024. Wichtig: Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck, sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem cmlife-Profil unter "Semesterbeitrag".

Bitte beachten Sie, dass Sie über die Rückmeldung keine Bestätigung erhalten. Sie müssen selbst kontrollieren, ob die Rückmeldung erfolgreich war oder nicht. Dies können Sie kontrollieren, in dem Sie in Ihrem cmlife-Profil prüfen, ob Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für das Folgesemester abrufen können oder nicht.

Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:

Bankverbindung

Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut

Bankverbindung:
Bayer. Landesbank München 
BIC: BYLADEMMXXX
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15

Verwendungszweck:
Ihre Matrikelnummer,24S,Nachname,Vorname


Beitragshöhe

Der reguläre Betrag von 143,08 € setzt sich zusammen aus:

  • dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 72,00 € (Schreiben des SWO)
  • der zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 71,08 €

Bitte beachten Sie: Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale erstattet. Bitte den Antrag auf Rückerstattung möglichst bis Vorlesungsbeginn stellen!


Validierung und Studienbescheinigungen

Ca. 7 - 10 Tage nach Vornahme der Überweisung kann die UBT Campus Card an den Validierungsstationen für das neue Semester freigeschalten werden. Studienbescheinigungen können Sie sich selbst nach erfolgter Rückmeldung online in Ihrem cmlife-Profil ausdrucken. Mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ist über Ihr cmlife-Profil ein Ausdruck von Bescheinigungen jederzeit möglich. Ihre Benutzerkennung können Sie Ihrer UBT Campus Card/Ihrem Studierendenausweis entnehmen.


Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie auch ggfs. die Seiten zu Beurlaubung und Studiengangwechsel.

Sollten Sie sich nicht innerhalb der festgesetzten Frist rückmelden, werden Sie gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 4 des Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 in der jeweils geltenden Fassung exmatrikuliert werden. Eine gesonderte Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist ergeht nicht.

Eine Rückmeldung für Promotionsstudierende ist nur bis zum 8. Fachsemester möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Wichtige Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften in Prüfungsverfahren


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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