Druckansicht der Internetadresse:

Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

Seite drucken

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/25: vom 29.04.2024 (ab 9:00 Uhr) bis 15.07.2024.

Allgemeine Hinweise

  • Hinweise zum örtlichen Auswahlverfahren finden Sie in diesem PDF
  • Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen finden Sie unter www.becks.uni-bayeuth.de.
  • Hinweise zu den Auswahlgrenzen in Studiengängen mit örtlichen Auswahlverfahren finden Sie hier. 
Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung:

Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung:

Sportökonomie (B.Sc.)Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung

Eignungsprüfung

Das Erfordernis der bestandenen bayerischen Sporteignungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Sportökonomie wurde abgeschafft. Im Hinblick darauf, dass das Studiengangskonzept in Zukunft dahingehend geändert werden soll, dass der sportpraktische Anteil erhöht wird, empfehlen wir dennoch dringend eine Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung.

Verbesserung der Durchschnittsnote

Die Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier.


Sonderfälle

  • Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich/Irland oder besitzen ein Internationales Baccalaureate-Diplom?
    Sie bewerben sich fristgerecht und bekommen dann eine Nachfrist bis zu der Sie dann den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid mit Notenfestsetzung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern einreichen können.

  • Waren Sie im Sommersemester 2011 an einer bayerischen Hochschule in speziellen Studienangeboten gemäß Art. 47 Abs. 3 BayHSchG (Bezeichnungen an den Hochschulen: z.B. Universität Bayreuth: Orientierungsstudium; Universität Bamberg: Überbrückungsstudium) eingeschrieben? 
    Dies zählt nicht als Studium und ist bei den Angaben zum früheren Studium nicht einzugeben. Bei Zweifeln, ob es sich um ein spezielles Studienangebot nach Art. 47 Abs. 3 BayHSchG handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule.

  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
    Eine Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren sowie eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist erst nach Erhalt des Hochschulzugangs, d.h. nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen etc., möglich. Um Ihnen die Zuerkennung des Hochschulzugangs vor Ablauf der Bewerbungsfristen garantieren zu können, melden Sie sich frühzeitig für das Beratungsgespräch an. Nähere Informationen finden Sie hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt