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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Modulstudium

Im Modulstudium können einzelne Module aus Bachelor- und Masterstudiengängen studiert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls wird eine Bescheinigung über das absolvierte Modul, die Benotung und die erzielten ECTS-Punkte erstellt. Pro Semester können Module im Umfang von insgesamt höchstens 30 Leistungspunkten absolviert werden. Welche Module im betreffenden Semester angeboten werden, sowie die Ordnung für Modulstudien sind auf dieser Seite dargestellt.

VoraussetzungenEinklappen

Zur Einschreibung in ein Modulstudium sind die Qualifikations- und Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs nachzuweisen, in dem das jeweilige Modul definiert ist.

Für Module aus Bachelorstudiengängen: allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Informationen für den Hochschulzugang Beruflich Qualifizierter gibt es auf dieser Seite.

Für Module aus Masterstudiengängen müssen die studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zeugnis über den Hochschulabschluss bzw. Nachweis über das Erreichen der nach der geltenden Prüfungsordnung vorzulegenden Leistungspunkte

  • evtl. Nachweis über bestandene Eignungsprüfung

  • In der Regel ist für Studierende, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an der Universität Bayreuth erworben haben, eine Genehmigung in Form der Gleichwertigkeitsfeststellung durch den Prüfungsausschuss erforderlich. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des betreffenden Studiengangs zu finden.

Einschreibung für ein ModulstudiumEinklappen

Wenn Sie nicht an der Uni Bayreuth eingeschrieben sind, erfolgt die Einschreibung in ein Modulstudium über die Online-Immatrikulation in CAMPUSonline. Bitte reichen Sie hierbei den Antrag auf ein Modulstudium zusammen mit Ihren Einschreibeunterlagen ein. 

Wenn Sie bereits an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind, können Sie nach erfolgter Rückmeldung den Antrag auf ein Modulstudium per E-Mail an studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de stellen. 

Die Lehrveranstaltungen des Modulstudiums sind so angelegt, dass sie entweder in einem oder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern belegt werden können (siehe Spalte "Regelstudienzeit" im Antrag). Die Einschreibung in das Modulstudium erfolgt für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Moduls.
​Sollten darüber hinaus weitere Module studiert werden, müsste hierfür ein erneuter Antrag in der Studierendenkanzlei gestellt werden.

Studierende des Modulstudiums sind in vollem Umfang semesterbeitragspflichtig. Weitere Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

GrundlageEinklappen

Gemäß Art. 77 Abs. 5 Nr. 1 BayHIG können Modulstudien zum Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen angeboten werden. Die Immatrikulation in Modulstudien ist nur zulässig, soweit die einzelnen Module nicht Teil eines zulassungsbeschränkten Studiengangs sind. Art. 87 Abs. 1 Satz 4 BayHIG.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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