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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Namens- und Geschlechtseintragsänderung und Adressänderung

Nach § 10 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth sind Studierende verpflichtet, unverzüglich eine Änderung des Namens, der Staatsangehörigkeit oder der Anschrift anzuzeigen.

Änderung des Namens aufgrund von Heirat, Adoption, etc., der Staatsangehörigkeit oder des Personenstands

Zur Änderung sind amtliche Nachweise vorzulegen. Zur Mitteilung der Änderung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.

Reichen Sie bitte zur Änderung des Namens, des Personenstands oder der Staatsangehörigkeit immer unter Vorlage entsprechender Dokumente (Pass, Heiratsurkunde, die den gewählten Ehenamen dokumentieren soll, Geburtsurkunde) sowie dem Studierendenausweis in der Studierendenkanzlei ein. Bei der Erstellung eines neuen Studierendenausweises kann wahlweises ein neues Passfoto verwendet werden.

Namens- und Geschlechtseintragsänderung (vor gerichtlicher Namens- und Personenstandsänderung)

Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten als Bereicherung (vgl. Struktur- und Entwicklungsplan 2025, S. 34). Um die Teilhabe von trans* und inter* Studierenden im akademischen Kontext und im Hochschulalltag zu erleichtern, ist es an der Universität Bayreuth möglich, bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung den Namen und/oder das Geschlecht zu ändern.

Dazu muss der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) zusammen mit dem unterschriebenen Antragsformular (english version) in der Studierendenkanzlei vorgelegt werden.

Für eine Beratung und mehr Informationen sprechen Sie bitte Miriam Bauch (Leiterin der Servicestelle Chancengleichheit) an.

Änderung der Adresse

Zur Änderung der Adresse nutzen Sie bitte die Online-Dienste für Studierende. Die Adresse sind dann unverzüglich geändert; eine Bestätigung erfolgt nicht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen im Laufe Ihres Studiums wichtige Mitteilungen der Universität an Ihre universitäre E-Mail-Adresse zugesandt werden.

Bitte geben Sie der Studierendenkanzlei stets Ihre aktuellen Adressen bekannt. Dies ist nicht zuletzt deshalb relevant, dass amtliche Schreiben Sie rechtzeitig erreichen. Beispielsweise können durch fehlgeleitete Mahnschreiben (Bibliothek) für Sie vermeidbare Kosten entstehen.

E-Mail-Alias einrichten

Zusätzlich zu den E-Mail-Adressen vorname.nachname@uni-bayreuth.de und benutzerkennung@uni-bayreuth.de kann sich jeder über das IT-Servicezentrum im Selbstbedienungsportal einen weiteren E-Mail-Alias eintragen.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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