Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel
Diese Notenumrechnung gibt eine Hilfestellung bei der Umrechnung von Noten, die im Ausland erbracht wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine erste Orientierung, und nicht um eine verbindliche Auskunft handelt. Zur Umrechnung dient die so genannte "modifizierte bayerische Formel". Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Geben Sie die beste Note im Notensystem Ihrer Universität (Maximalnote), die unterste Bestehensnote im Notensystem Ihrer Universität und Ihre aktuelle Gesamtnote ein.
Bayerische Formel |
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Ihre Note im deutschen Notensystem: ___
Das Ergebnis ist die Entsprechung Ihrer Note im deutschen System, in dem 1,0 die beste Note, und 4,0 die unterste Bestehensnote ist.
Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
- Wie kann ich Noten umrechnen, die nicht als Zahlen vorliegen?Einklappen
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Wenn Ihre Noten nicht als Zahlen vorliegen, dann können Sie für die Umrechnung jeder Bewertungsstufe eine Zahl zuordnen.
Ein Beispiel: Ein Notensystem bewertet Leistungen mit A+, A, B, C, D und E (Fail). Dabei ist A+ die beste Note, und D die schlechteste Note, mit der eine Leistung noch bestanden wird. In diesem Fall können Sie dem Notensystem für die Umrechnung aufsteigende Zahlenwerte ab 1 zuordnen:
- A+ entspricht 1
- A entspricht 2
- B entspricht 3
- C entspricht 4
- D entspricht 5
- E entspricht 6
Geben Sie dann bei der Notenumrechnung als Beste Note an Ihrer Universität die 1 (entsprechend A+), und als Unterste Bestehensnote die 5 (entsprechend D) ein. Wenn Sie dann als Ihre aktuelle Gesamtnote den Wert eingeben, der Ihrer Leistung im ursprünglichen Zahlensystem entspricht, erhalten Sie Ihre Note im deutschen Notensystem.
- Was tun, wenn die Modulmindestbestehensnote von der Note, die zum Bestehen des Abschlusses gefordert ist, abweicht?Einklappen
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Bei internationalen Abschlüssen kommt es häufig vor, dass es eine Mindestbestehensnote gibt, mit der man einzelne Module bestehen kann (häufig als "Conditional Pass" deklariert), für das Bestehen des Abschlusses jedoch eine bessere Gesamtnote erreicht werden muss. Welche dieser beiden Noten für die Umrechnung eingetragen werden muss, hängt davon ab, ob Sie die Gesamtnote Ihres Abschlusses umrechnen möchten oder nur eine Einzelleistung (weil Sie z.B. ein Auslandssemester gemacht haben):
- Wenn Sie die Gesamtnote des Abschlusses umrechnen wollen, muss unbedingt die Mindestbestehensnote genutzt, werden, die zum Bestehen des Abschlusses erreicht werden muss.
- Bei der Umrechnung von Einzelleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts, klären Sie diese Fragestellung bitte mit Ihrem Prüfungsamt.