Exmatrikulation
Mit der Exmatirkulation endet Ihr Studium an der Universität Bayreuth.
Sie werden exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, die Rückmeldung nicht erfolgte oder Sie eine Zwischen- bzw. Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Jedoch kann eine Exmatrikulation aber auch andere Gründe haben.
Bestimmungen zur Exmatrikulation finden sich in Art. 94 BayHIG und in §§ 14, 15 der Immatrikulationssatzung.
- Exmatrikulation auf AntragEinklappen
-
Eine vorzeitige Exmatrikulation vor dem gesetzlich vorgesehnen Zeitpunkt ist möglich und kann bei der Studierendenkanzlei beantragt werden. Die entsprechenden Auswirkungen vertreten die Studierenden selbst. Ob durch eine eigeninitiierte Exmatrikulation prüfungsrechtliche Auswirkungen entstehen und wie lange eine Immatrikulation notwendig ist, sollte vorher mit dem zuständige Prüfungsamt abgeklärt werden.
Der Antrag auf Exmatrikulation sollte entweder persönlich in der Studierendenkanzlei eingereicht oder per Post eingesendet werden. Die Campus-Card ist dabei vorzulegen bzw. mit einzusenden. Auf die Einsendung des Ausweises kann nur verzichtet werden, wenn die Exmatrikulation zum Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) erfolgt und für das Folgesemester noch keine Rückmeldung vorgenommen wurde. In diesem Ausnahmefall kann der Antrag auch per E-Mail eingereicht werden.
Die Exmatrikulation kann jederzeit erfolgen, jedoch nicht rückwirkend. Der frühestmögliche Termin ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Studierendenkanzlei. In die Zukunft hinein ist eine Exmatrikulation zu jedem Zeitpunkt bis maximal zum Ende des Semesters möglich, für das der Antragsteller derzeit rückgemeldet ist. Bei einem Hochschulwechsel empfiehlt sich eine Exmatrikulation zum jeweiligen Semesterende.
Hinweis: Wenn Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren oder Ihre Einschreibung zurücknehmen, wird dieses Semester gemäß § 9 Abs. 5 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth nicht als Fachsemester gezählt. Erfolgt die Exmatrikulation nach Ablauf dieser Frist, gilt das Semester automatisch als Fachsemester.
- Exmatrikulation nach StudienabschlussEinklappen
-
Eine Exmatrikulation nach Ihrem Studienabschluss erfolgt kraft Gesetzes zum Ende des Semesters, in dem das Abschlusszeugnis ausgehändigt wird. Sie erhalten ein Exmatrikulationsschreiben per Post.
Sofern im nachfolgenden Semester ein Studium in einem anderen Studiengang (z. B. Masterstudium, Zweitstudium, Promotion) an der Universität Bayreuth angestrebt wird, kann eine Studienfachänderung beantragt werden, um in den neuen Studiengang zu wechseln.
Der Studienverlaufsbescheinigung sind die Zeiten der Immatrikulation zu entnehmen. Der tatsächliche Abschluss des Studiums wird über das Zeugnisdatum nachgewiesen.
- Exmatrikulation aufgrund endgültigen NichtbestehensEinklappen
-
Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert:
- im Falle des endgültigen Nichtbestehens einer Zwischen- oder Abschlussprüfung sofern kein Wechsel auf einen anderen Studiengang erfolgt ist; Hinweis: Hier erfolgt die Exmatrikulation mit Wirkung zum Ende des Semesters, in welchem der entsprechende Bescheid über das Nichtbestehen Rechtskraft erlangt hat. Sie erhalten eine Exmatrikulationsschreiben per Post.
- aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung
- bei Promotionsstudierenden nach 8 Semestern im Promotionsstudium
- aufgrund nachträglichen Eintretens eines Immatrikulationshindernisses
- sofern aufgrund von Tatsachen feststeht, dass die Immatrikulation missbräuchlich erfolgt
- Rücktritt von der ImmatrikulationEinklappen
-
Die Rücknahme der Immatrikulation ist auch über den Antrag auf Exmatrikulation zu beantragen. Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Studierendenausweis per Post an uns.
Bei einem Rücktritt von der Immatrikulation bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn wird das Semester nicht angerechnet und hat keine Auswirkungen auf Prüfungsfristen. Danach wird das Semester voll angerechnet und die Fristen für Prüfungen werden aktiv. (§ 9 Abs. 5 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth)
Informationen zur Rückerstattung finden Sie unter Semesterbeitrag.
- Was passiert mit meinem Studierendenausweis nach der Exmatrikulation?Einklappen
-
Der Studierendenausweis ist Ihr Eigentum und Sie dürfen diesen behalten. Sie können sich Ihr Guthaben auszahlen lassen. Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Exmatrikulation. Auch nach der Exmatrikulation kann das evtl. vorhandene Restguthaben noch verbraucht werden. Ein erneutes Aufladen der Karte ist nicht mehr möglich.
- ExmatrikulationsbescheinigungEinklappen
-
Die Exmatrikulationsbescheinigung steht ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation zum Download in cmlife zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über Ihre Benutzerkennung und Ihr Passwort. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Exmatrikulation.
Studienabschluss
Sie schließen bald Ihr Studium ab?
An der Uni Bayreuth können Sie aus über 60 verschiedenen Master-Studiengängen wählen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter Masterstudium.
Nach einem erfolgreichen Masterabschluss können Sie sich zum Promotionsstudium einschreiben.
Alle wichtigen Informationen zur Abschlussarbeit oder zur Beantragung der Abschlussdokumente finden Sie auf der Seite Ihres zuständigen Prüfungsamtes.
Gut vernetzt starten:
- AlumniPortalEinklappen
-
Sie möchten auch nach dem Studium noch mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen in Kontakt bleiben und kein Event Ihrer Universität verpassen? Registrieren Sie sich jetzt kostenlos im AlumniPortal der Universität Bayreuth.
- KarriereServiceEinklappen
-
Der KarriereService der Universität Bayreuth ist die zentrale Schnittstelle zwischen Studium und Beruf. Hier finden Absolventinnen und Absolventen umfangreiche Beratungsangebote zum Start in die Berufswelt..
- StellenPortalEinklappen
-
Auf dem StellenPortal der Universität Bayreuth finden Sie aktuelle Stellenangebote für Studierende, Absolventen und Alumni aller Fachrichtungen.
- GründerUniEinklappen
-
Wenn Sie nach dem Studium eine eigene Existenz gründen oder ein bestehendes Unternehmen weiterführen möchten, finden Sie Unterstützung bei der GründerUni Bayreuth-Institut für Entrepreneurship & Innovation