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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2024: vom 15.10.2023 bis 15.01.2024

Allgemeine Hinweise

  • Im Sommersemester startet derzeit kein zulassungsbeschränkter Bachelorstudiengang im ersten Fachsemester. Es sind daher nur Bewerbungen in ein höheres Fachsemester möglich. 
  • Hinweise zum örtlichen Auswahlverfahren finden Sie in diesem PDF.
  • Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen finden Sie unter www.becks.uni-bayeuth.de.
  • Hinweise zu den Auswahlgrenzen in Studiengängen mit örtlichen Auswahlverfahren finden Sie hier.

  

Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B. Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung:

  • Der Studiengang kann im Sommersemester nicht im ersten Fachsemester begonnen werden.
  • für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung:

  • Der Studiengang kann im Sommersemester nicht im ersten Fachsemester begonnen werden.
  • für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
Sportökonomie (B.Sc.)Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung

  • Der Studiengang kann im Sommersemester nicht im ersten Fachsemester begonnen werden.
  • für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
​Sportökonomie (M.Sc.)Einklappen

Allgemeine Informationen

Art der Bewerbung:

  • für das erste Fachsemester: siehe o.a. Link "zum Studiengang"
  • für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung

Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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