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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren


Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?

Einige Studiengänge haben spezielle Anforderungen, die im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens überprüft werden. Dieses Verfahren wird von einem Ausschuss der Fakultät durchgeführt, die den Studiengang anbietet. Die Fristen und Termine finden Sie unten. Weitere Informationen werden auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge veröffentlicht.

Die Eigungsfeststellungsverfahren werden nur zum Wintersemester durchgeführt. Ausnahme ist der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen: Bei einem Wechsel des Hochschulortes oder der Studienrichtung kann das Verfahren auch für das Sommersemester durchgeführt werden


​Englisch (Lehramt)Einklappen
​Geoökologie - Umweltnaturwissenschaften (B.Sc.)Einklappen
  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 15. Juli
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Medienwissenschaft und Medienpraxis (B.A.)Einklappen


  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 15. Juli
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Musiktheaterwissenschaft (B.A.)Einklappen


  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 15. Juli
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Philosophy & Economics (B.A.)Einklappen


  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 15. Juli
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
Sport (Lehramt)Einklappen


​Theater und Medien (B.A.)Einklappen


  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 15. Juli
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.)Einklappen


  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15. April - 31. August
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
  • Bewerbungsfrist höhere Fachsemester: 15. Januar

Die Bewerbung erfolgt über unser Portal: 


CAMPUSonline
CAMPUSonline Wegweiser

Bewerbung - so funktioniert´s:

  • Account erstellen
    Legen Sie sich einen Basisaccount an. Bereits an der Universität Bayreuth immatrikulierte Studierende benutzen für die Bewerbung ihren Studierendenaccount in CAMPUSonline. Ehemalige Studierende setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung. 

  • Daten erfassen
    Führen Sie die Bewerbung für den gewünschten Studiengang durch. Erfassen Sie bitte erst Ihre Daten, wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Note im Abitur etc.) offiziell feststeht. Wichtig: Die Bewerbung muss bis Fristende um 23:59 Uhr online bei der Universität Bayreuth eingegangen sein. Die Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen fristgerecht bei der Universität Bayreuth eingegangen sind.
    Laden Sie anschließend Ihre Dokumente hoch. Dies können Sie während der Bewerbungseingabe machen oder im Anschluss in der Selfservice-Ansicht. Sofern die zulässige Dokumentengröße überschritten wird, können Sie über folgende Portale http://www.ilovepdf.com/compress_pdf und https://en.pdf24.org/ die PDF-Größe anpassen.

  • Bewerbungsstatus
    Im "Meine Bewerbungen" können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informieren. Bei Rückfragen werden wir Sie zusätzlich per E-Mail kontaktieren. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in den "Bewerbung-Status" und kontrollieren Sie Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner).Nach Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten Sie eine E-Mail mit der Bekanntgabe des Ergebnisses. Im "Meine Bewerbungen" stehen ab diesem Zeitpunkt die Zulassungs- und Ablehnungsschreiben zum Download bereit.

  • Studienplatz annehmen
    Wenn eine Zulassung ausgesprochen wurde, ist der Zulassungsbescheid in CAMPUSonline als Download verfügbar. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen.
    ​Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.

  • Einschreibung
    Danach können Sie mit der Einschreibung beginnen.


Verantwortlich für die Redaktion: Studierendenkanzlei

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