Rückmeldung
Allgemeine Hinweise
Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Wintersemester 2024/25 erfolgt vom 10.06.2024 bis zum 24.07.2024. Wichtig: Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck, sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in cmlife unter "Semesterbeitrag".
Bitte beachten Sie, dass Sie über die Rückmeldung keine Bestätigung erhalten. Sie müssen selbst kontrollieren, ob die Rückmeldung erfolgreich war oder nicht. Dies können Sie kontrollieren, in dem Sie in cmlife prüfen, ob Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für das Folgesemester abrufen können oder nicht.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Bankverbindung:
Bayer. Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15
Verwendungszweck:
Ihre Matrikelnummer,24W,Nachname,Vorname
Beitragshöhe
Der reguläre Betrag von 148,04 € setzt sich zusammen aus:
- dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 72,00 € (Schreiben des SWO)
- der zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 76,04 €
Bitte beachten Sie: Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale erstattet. Bitte einen Antrag auf Rückerstattung möglichst bis Vorlesungsbeginn stellen!
Sollte die Rückmeldung trotz Überweisung des Semesterbeitrags nicht erfolgen, kontrollieren Sie bitte unter cmlife unter „Semesterbeitrag“, ob der Semesterbeitrag in vollständiger Höhe bezahlt wurde.
Rückmeldesperre
Sollte eine Rückmeldung nicht automatisch erfolgen, prüfen Sie bitte, ob eine Rückmeldesperre vorliegt.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Rückmeldesperren studiengangsbezogen sind. Sollten Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sein, kontrollieren Sie bitte, ob Sie für alle Studiengänge zurückgemeldet wurden.
Mögliche Gründe für eine Rückmeldesperre:
- BachelorzeugnisEinklappen
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- Bachelor an der Uni Bayreuth
Nach bestandener Prüfung gehen Sie bitte mit Ihrem Prüfungsamt in Kontakt, damit dieses uns das Datum sowie die Gesamtnote der bestanden Bachelorprüfung mitteilt, woraufhin die Rückmeldesperre aufgehoben wird. Wenn Ihnen zwischenzeitlich schon Ihr Bachelorzeugnis vor liegt ist es ausreichend uns dieses per E-Mail einzureichen. Falls Sie die an die Zulassung geknüpften Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters. - Bachelor an anderer Hochschule/Universität
Bitte reichen Sie Ihr Bachelorzeugnis per E-Mail ein. Sollten Sie Ihr Bachelorzeugnis bis zum Ende der erforderlichen Frist nicht erhalten haben, dann gehen Sie bitte frühzeitig mit uns in Kontakt.
- Bachelor an der Uni Bayreuth
- AuflagenEinklappen
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Bei Masterzulassungen können Modulauflagen im Zulassungsbescheid ausgesprochen werden, die innerhalb der ersten beiden Semester erfüllt werden müssen. Wenn Sie die Modulauflagen erfüllt haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsamt und lassen Sie sich eine Bestätigung hierüber ausstellen. Diese senden Sie an uns.
- IndustriepraktikumEinklappen
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Bei Masterzulassungen kann im Zulassungsbescheid ausgesprochen werden, dass Sie innerhalb der ersten beiden Semester ein Industriepraktikum nachweisen müssen. Haben Sie bereits ein Industriepraktikum abgeleistet, gehen Sie bitte mit Frau Dr. Adelheid Schütz zur Anerkennung in Kontakt.
- SprachnachweiseEinklappen
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Sofern Sie innerhalb der ersten beiden Semester Sprachkenntnisse nachweisen müssen, senden Sie uns entsprechende Nachweise zu. Sollten Sie einen Sprachkurs über das Sprachenzentrum besucht haben, senden Sie Ihr Transcript of Records.
- PromotionEinklappen
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Bescheinigung für 2 Semester
Sie können mit der "Bescheinigung für 2 Semester" bis zu 1 Jahr im genannten Promotionsfach eingeschrieben werden. Um danach eingeschrieben zu bleiben, beantragen Sie bitte zeitnah die "Annahme zur Promotion" bei der jeweiligen promovierenden Einrichtung. Erst nachdem die "Annahme zur Promotion" erfolgt ist, können Sie in BayDoc die "Bescheinigung für 8 Semester" abrufen und für die Rückmeldung vorlegen. So wird eine Einschreibung bis zu dem im BayHIG vorgesehenen Gesamtzeitraum von 4 Jahren möglich.
Bescheinigung für 8 Semester
Sie können mit der "Bescheinigung für 8 Semester" bis zu dem im BayHIG vorgesehenen Gesamtzeitraum von 4 Jahren eingeschrieben werden. Sollte eine Einschreibung zum Promotionsstudium länger als 8 Semester notwendig sein, beantragen Sie bitte eine Verlängerung mit diesem Antrag.
- Individuelle AuflagenEinklappen
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Dies können zum Beispiel fehlende Meldungen der Krankenkasse sein. Hierfür nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.
Validierung und Studienbescheinigungen
Ca. 7 - 10 Tage nach Vornahme der Überweisung kann die UBT Campus Card an den Validierungsstationen für das neue Semester freigeschalten werden. Studienbescheinigungen können Sie sich selbst nach erfolgter Rückmeldung online in Ihrem cmlife-Profil ausdrucken. Mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ist über Ihr cmlife-Profil ein Ausdruck von Bescheinigungen jederzeit möglich. Ihre Benutzerkennung können Sie Ihrer UBT Campus Card/Ihrem Studierendenausweis entnehmen.
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie auch ggfs. die Seiten zu Beurlaubung und Studiengangwechsel.
Sollten Sie sich nicht innerhalb der festgesetzten Frist rückmelden, werden Sie gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 4 des Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 in der jeweils geltenden Fassung exmatrikuliert werden. Eine gesonderte Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist ergeht nicht.
Eine Rückmeldung für Promotionsstudierende ist nur bis zum 8. Fachsemester möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wichtige Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften in Prüfungsverfahren