Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerbungszeitraum für das Wintersemeter 2024/25 ist vom 29.04.2024 bis 15.07.2024
- Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen
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Allgemeine Informationen
Art der Bewerbung:
- Für das erste Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt die Vergabe der Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren.
- für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
- Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen
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Allgemeine Informationen
Art der Bewerbung:
- Für das erste Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt die Vergabe der Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren.
- für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
- Hinweis: Im Bewerbungsportal wird dieser Studiengang unter der Bezeichnung "Rechtswissenschaft: Economics & Institutions" angezeigt.
- Sportökonomie (B.Sc.)Einklappen
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Allgemeine Informationen
- zum Studiengang
- Bewerbungsfrist: 15.07.2024
- Nachreichfrist für unvollständige Unterlagen: 01.08.2024
Art der Bewerbung
- Für das erste Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt die Vergabe der Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren.
- für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang: Antrag zur Bewerbung
Eignungsprüfung
Das Erfordernis der bestandenen bayerischen Sporteignungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Sportökonomie wurde abgeschafft. Im Hinblick darauf, dass das Studiengangskonzept in Zukunft dahingehend geändert werden soll, dass der sportpraktische Anteil erhöht wird, empfehlen wir dennoch dringend eine Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung.
Verbesserung der Durchschnittsnote
Die Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier.
Sonderfälle
Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich/Irland oder besitzen ein Internationales Baccalaureate-Diplom?
Sie bewerben sich fristgerecht und bekommen dann eine Nachfrist bis zu der Sie dann den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid mit Notenfestsetzung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern einreichen können.Waren Sie im Sommersemester 2011 an einer bayerischen Hochschule in speziellen Studienangeboten gemäß Art. 47 Abs. 3 BayHSchG (Bezeichnungen an den Hochschulen: z.B. Universität Bayreuth: Orientierungsstudium; Universität Bamberg: Überbrückungsstudium) eingeschrieben?
Dies zählt nicht als Studium und ist bei den Angaben zum früheren Studium nicht einzugeben. Bei Zweifeln, ob es sich um ein spezielles Studienangebot nach Art. 47 Abs. 3 BayHSchG handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule.Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Eine Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren sowie eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist erst nach Erhalt des Hochschulzugangs, d.h. nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen etc., möglich. Um Ihnen die Zuerkennung des Hochschulzugangs vor Ablauf der Bewerbungsfristen garantieren zu können, melden Sie sich frühzeitig für das Beratungsgespräch an. Nähere Informationen finden Sie hier.