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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Masterbüro

Anschrift & Kontakt

Universität Bayreuth
Zentrale Universitätsverwaltung
​95440 Bayreuth

Sie erreichen uns am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von

  • 09:00 bis 12:00 Uhr unter 0921/55 5273
  • 14:00 bis 16:00 Uhr unter 0921/55 5243

Fax: 0921/55 84 5290
E-Mail: masterbuero@uni-bayreuth.de

Unser Team

Anke Matthes (Leitung)
Tanja Brunczvik
Alexandra Schlemmer
Ansprechpartnerin bei Abwesenheit: Ariane Lange

Öffnungszeiten

Die Bewerbung sowie die Einreichung der Unterlagen findet ausschließlich online statt. Dies ist rund um die Uhr möglich. Telefonische Erreichbarkeit ist zu den oben genannten Zeiten gegeben.


Bewerbung Master

Genaue Informationen zum Bewerbungsprozess und eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen zum jeweiligen Masterstudiengang finden Sie im Studiengangsfinder unter "Wie erhalte ich einen Studienplatz".

Über den grünen Link („zur Bewerbung“) rechts neben Ihrer Bewerbergruppe gelangen Sie anschließend zur Bewerbungsprozessseite mit Angaben zu erforderlichen Dokumenten, Bewerbungszeitraum und Link zum Bewerbungsportal CAMPUSonline.


Eine Übersicht der Bewerbungszeiträume für alle Masterstudiengänge in alphabetischer Anordung finden sie hier.


Häufig gestellte Fragen:

Kann ich mit einem externen Bachelor zugelassen werden?Einklappen

Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der betreffenden Prüfungs- und Studienordnung gegeben sind. Die aktuellen Prfüfungs- und Studienordnungen für die Masterstudiengänge finden Sie über diesen Link. Ein wichtiges Kriterium bei der Zulassung mit einem externen Bachelor ist die Gleichwertigkeit. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums mit den in der Prüfungs- und Studienordnung genannten Studiengängen obliegt dem Prüfungsausschauss und wird im Rahmen der Bewerbung mit geprüft.

Kann ich mich ohne Abschlusszeugnis bewerben?Einklappen

Ja, soweit die Prüfungs- und Studienordnung des betreffenden Studiengangs vorsieht, dass eine Bewerbung bereits vor Abschluss des vorherigen Studiums möglich ist.

Wann und wie bekomme ich Bescheid über die Zulassung?Einklappen

Bei den oben genannten Studiengängen wird die Zulassung in CAMPUSonline eingetragen. Der Zulassungsbescheid ist dann über CAMPUSonline abrufbar.

Bis wann muss ich eine Zulassung annehmen?Einklappen

Soweit der Zulassungsbescheid keine Frist zur Annahme des Studienplatzes vorgibt, gilt Folgendes: Sie müssen den Studienplatz so rechzeitig annehmen, dass anschließend die Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann. Da die Einschreibung postalisch stattfindet, sollten Sie hierfür 1 bis 2 Wochen einplanen.

Ich habe eine Zulassung erhalten, mich aber nicht immatrikuliert - gilt meine Zulassung auch für Folgesemester?Einklappen

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt die Zulassung uneingeschränkt weiter, soweit sich die Zugangsvoraussetzungen nicht so wesentlich geändert haben, dass eine erneute Zulassung nicht möglich wäre.

Zulassungen im Rahmen eines Eignungsverfahrens gelten bei allen Folgebewerbungen in diesem Studiengang, soweit sich Inhalt und Ziel des Studiengangs nicht so wesentlich geändert haben, dass die Eignung für diesen Studiengang nicht mehr auf Grund der zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführten Eignungsverfahren nachgewiesen werden kann.

Zulassungen im Rahmen eines zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs (Sportökonomie) gelten ausschließlich für das betreffende Semester und können nicht übertragen werden.

Wie kann ich meine Zulassung in ein Folgesemester übertragen?Einklappen

Damit eine erneute Zulassung ausgesprochen werden kann, muss aus technischen Gründen eine neue fristgerechte Bewerbung für den betreffenden Studiengang in CAMPUSonline eingetragen werden. Bei den einzureichenden Unterlagen genügt es, unter "Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid)" den Zulassungsbescheid hochzuladen. Es empfiehlt sich nach Eingabe der Bewerbung und Hochladen des Bescheides eine E-Mail an das Masterbüro zu senden, sodass die neue Zulassung schnellstmöglich eingetragen werden kann.


Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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