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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Informationen für Studieninteressierte

Schön, dass Sie sich für ein Studium an der Universität Bayreuther interessieren! Freuen Sie sich auf ideale Studienbedingungen an der Universität Bayreuth, die in den offiziellen Rankings regelmäßig Bestnoten erzielen. Doch bevor Sie jetzt unseren schönen Campus und die Stadt für sich entdecken, müssen Sie nur noch die üblichen Formalitäten für die Bewerbung & Einschreibung beachten.


Studentin der Uni Bayreuth im Audimax

Bewerbung & Einschreibung (mit EU-Staatsangehörigkeit)

Für ein Studium an der Universität Bayreuth benötigen Sie die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife. In manchen Fällen müssen Sie noch eine Eignungsprüfung ablegen oder es werden zusätzliche praktische Kenntnisse bzw. eine Berufsausbildung gefordert. Wenn Sie sich für ein Master- bzw. Weiterbildungsstudiengang bewerben gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen. ...mehr


Männliche Person betrachtet Bildschirm

Internationale Studierende

Internationale Studierende werden an der Universität Bayreuth von unserem International Office betreut. Bitte beachten Sie, dass es für internationale Studierende, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, besondere Zulassungs- und Bewerbungsbestimmungen gibt. Bei Fragen können Sie gern direkt mit dem International Office über dieses Formular Kontakt aufnehmen. ...mehr


Männer, die einem Vortrag aufmerksam zuhören

Studieren ohne Abitur

An der Universität Bayreuth ist es auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife) möglich, ein Studium zu beginnen. Seit dem Wintersemester 2009/10 erhalten Meisterinnen und Meister den allgemeinen Hochschulzugang, beruflich Qualifizerte den fachgebundenen Hochschulzugang.


Hinterkopf einer Person mit blondem Haarzopf

Gast- & Frühstudium

Gaststudierende können auf Antrag an der Universität Bayreuth zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen immatrikuliert werden. Zudem werden besonders begabte Schülerinnen und Schüler im Einzelfall als Gasthörer zu Lehrveranstaltungen zugelassen. Dabei können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und entsprechende Leistungspunkte erworben werden, die bei einem späteren Studium anerkannt werden können. ...mehr



Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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