UBT-Campus-Card
- die multifunktionale Chipkarte UBT-Campus-Card,
- was die Karte für Studierende und Bedienstete bedeutet,
- die Sicherheit und den Datenschutz der Chipkarte,
- evtl. auftretende Probleme
- und das Vorgehen bei Verlust oder beim Auffinden einer Karte.
- Hinweisblatt mit Kurzinformationen zum Studierendenausweis
- Hinweisblatt mit Informationen zum bargeldlosen Aufladen der Mensakarte (Autoload)
FAQ – Allgemeine Informationen
- Welche Funktionen beinhaltet die Campus-Card?Einklappen
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Für Studierende:
- Studierendenausweis
- Bibliotheksausweis
- Semesterticket
- Benutzerkennung (siehe Hinweisblatt zur Benutzerkennung)
- Geldkarte, zur Bezahlung von
... Essen in der Mensa / Cafeteria
... Artikeln im Uni-Shop
... Kopien und Drucken
... Gebühren im Ausleihverkehr mit der Universitätsbibliothek
... Entnahmen aus dem ChemikalienlagerFür Beschäftige:
- Bibliotheksausweis
- Persönliche Kennung
- Geldkarte, zur Bezahlung von
... Artikeln im Uni-Shop
... Kopien und Drucken
... Gebühren im Ausleihverkehr mit der Universitätsbibliothek
... Essen in der Mensa / Cafeteria- Kostenstellenkarte (sofern vom Verantwortlichen gewünscht), zur Bezahlung von
... Kopien und Drucken
... Lagerentnahmen (nur z. T.) - Wie funktioniert das Bezahlsystem?Einklappen
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Auf der Campus-Card befinden sich zwei elektronische Geldbörsen:
Börse des SWO:
- Für Bezahlung an den Kassen in der Mensa und in der Cafeteria sowie an den Getränke- und Snackautomaten auf dem Campus.
Börse der Uni Bayreuth:
- Für Bezahlung an den Kopierern/Multifunktionsgeräten auf dem Campus
- Kauf von Merch der Universität (z.B. T-Shirts)
- Chemikalienlager und Druckerei der Uni Bayreuth
- Gebühren im Ausleihverkehr mit der Universitätsbibliothek
- Leistungen des Hochschulsports
Die beiden Börsen sind voneinander unabhängig, d.h. das Geld kann nicht von einer Börse auf die andere verschoben werden.
- Für Bezahlung an den Kassen in der Mensa und in der Cafeteria sowie an den Getränke- und Snackautomaten auf dem Campus.
- Wie kann ich Geld auf die Campus-Card laden?Einklappen
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Sie können die Börse des SWO an den Bar-Aufwertern (Automaten) im Foyer der Mensa aufladen. Die Börse der Universität können Sie an den Bar-Aufwertern (Automaten) auf dem Campus aufladen.
- Wo stehen Automaten?Einklappen
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Es sind mehrere Automatentypen im Einsatz, die sich durch ihre Funktionalität unterscheiden. Im Folgenden werden die verschiedenen Verwendungszwecke und Arbeitsweisen erläutert. Wenn Sie auf die Abbildung klicken, sehen Sie einen Campusplan mit allen Automaten.
Validierungsstationen (Rückmeldung, Aktualisierung der Gültigkeit):
Die Validierung ist jedes Semester erforderlich - nach einer erfolgreichen Immatrikulation sowie nach jeder erfolgreichen Rückmeldung. Diese kann an jeder der bereitgestellten Validierungsstationen erfolgen. Die variablen Daten, insbesondere die Gültigkeit des Ausweises, wird auf den aktuellen Stand gebracht. Bei der Validierung wird der Informationsstreifen (TRW-Streifen) auf der Vorderseite der Karte gelöscht und wieder mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum beschrieben. Im Chip wird das neue Gültigkeitsdatum ebenfalls ersetzt. Bei dem Validierungsvorgang ist darauf zu achten, dass die Karte wie auf dem Display angezeigt in den Schlitz des Validierungsdruckers geschoben wird. Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Karte nicht vor Beendigung des Vorgangs gewaltsam aus dem Automaten entfernt wird. Validierungsstationen befinden sich
- im Gebäude der Zentralverwaltung, rechts neben der Studierendenkanzlei
- im Vorraum der Universitätsbibliothek rechts
- Campus Kulmbach: Gebäude Alte Spinnerei, 2. OG, Foyer (in der Nähe der Bibliothek)
Wichtiger Hinweis: Nach jeder Validierung der Karte muss diese an einem Baraufwerter in der Mensa (SWO) ebenfalls codiert werden. Hierzu reicht es, die Karte 4-5 Sekunden auf den Aufwerter zu legen.
Baraufwerter
Die auf der Campus-Card enthaltene elektronische Geldbörse kann an jedem der vorhandenen Baraufwerter aufgewertet werden. Diese nehmen 5, 10, 20 und 50 Euro Geldscheine an. Maximal ist eine Aufwertung bis zum Betrag von 650 Euro möglich. Aufwerteautomaten stehen an folgenden Standorten:
- im Gebäude der Zentralverwaltung, rechts neben der Studierendenkanzlei
- Gebäude Naturwissenschaften I in der Nähe des Dekanats
- Gebäude Naturwissenschaften II im Eingangsbereich zum Rechenzentrum
- Universitätsbibliothek im Eingang rechts
- Gebäude RW in der Teilbibliothek
- Gebäude FAN-B (in der Nähe der Kaffeebar FAN)
Campus Kulmbach: Gebäude Alte Spinnerei, 2. OG, Foyer (in der Nähe der Bibliothek)
Bibliotheksgebührensystem
Informationen zum Bibliotheksgebührensystem (BGS) finden Sie auf der Webseite der Bibliothek.
- Meine Campus-Card ist abgelaufen. Was passiert mit dem aufgeladenen Geldbetrag?Einklappen
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Das abgelaufene Gültigkeitsdatum verhindert lediglich ein erneutes Aufwerten der Karte, der Restbetrag kann jedoch ohne Probleme noch ausgegeben werden. Restguthaben werden grundsätzlich nur zum Semesterende (nicht zum Ende der Vorlesungszeit) nach erfolgter Exmatrikulation ausbezahlt. Die Auszahlung ist möglich von Di. bis Do., jeweils in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr im Gebäude ZUV, Ebene 3, Zi. 3.22 bei Herrn Sehr. Auch nach der Exmatrikulation kann das evtl. vorhandene Restguthaben noch verbraucht werden.
- Wie sollte man die Campus-Card aufbewahren?Einklappen
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Die Chipkarte ist sorgsam zu behandeln, sodass weder die äußerlich sichtbaren Angaben noch die technischen Funktionen des Mikrochips beeinträchtigt werden. Folgendes ist zu vermeiden:
- Verbiegen der Campus-Card (Kontakt- und Antennenbruchgefahr)
- Eine leichte Dauerwölbung (Probleme beim Aufdruck der Daten auf dem TRW-Streifen bei der Validierung)
- Chemikalische Einflüsse (z. B. Waschen oder Kontakt mit anderen Flüssigkeiten)
- Hohe Temperaturen (z. B. in Fahrzeugen)
- Starke Verschmutzung
Generell wird empfohlen, die Karte in einer festen Schutzhülle aufzubewahren. Wird die Chipkarte durch nicht sachgemäßen Umgang mit ihr unbrauchbar, müssen die Studierenden auf ihre Kosten eine neue Chipkarte ausstellen lassen. Die aktuellen Preise (z. Zt. 20 Euro) entnehmen Sie bitte dem Aushang bei der Studierendenkanzlei.
- Wer ist in Sachen Campus-Card meine Ansprechperson?Einklappen
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Sollten Sie Probleme mit dem Inhalt bzw. der Benutzung Ihrer Campus-Card haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an chipkarte@uni-bayreuth.de.
- Woher bekomme ich meine UBT-Campus-Card?Einklappen
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Für Studierende:
Die UBT-Campus-Card wird nach der Immatrikulation in der Studierendenkanzlei ausgehändigt. Zur Erstellung der Chipkarte ist ein Lichtbild erforderlich. Die Erstausstellung der UBT-Campus-Card erfolgt kostenfrei. Überprüfen Sie bitte bei der Übergabe der UBT-Campus-Card die Richtigkeit der aufgedruckten Daten. Bitte melden Sie Fehler sofort der Studierendenkanzlei.
Bitte denken Sie daran, dass Sie in jedem Semester nach Ihrer Rückmeldung Ihre UBT-Campus-Card an eine Validierungsstation neu validieren. Dort wird das neue Semester auf die Karte gedruckt.
Für Beschäftigte:
Alle hauptberuflich Beschäftigten und Emeriti erhalten eine Campus-Card. Nebenberuflich Beschäftigte (z. B. "HiWis") bekommen keine Campus-Card. Wenn Sie nicht an der Universität Bayreuth angestellt sind aber dennoch für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit eine Campus-Card benötigen, lassen Sie sich dies von Ihrem Lehrstuhl mit dem Formular "Antrag Campus-Card für nicht Bedienstete" bestätigen. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular an das ITS NWII.
Die Karten der Mitarbeiter werden durch das ITS produziert. Für die Erstellung werden ein Passbild und die folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Lehrstuhl/Organisationseinheit und – wenn bekannt – Nummer der Organisationseinheit. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Liegt das Passbild digital vor, kann die Beantragung per E-Mail erfolgen: chipkarte@uni-bayreuth.de
Ansonsten schicken Sie Ihr Passbild per Hauspost an: ITS NWII
Überprüfen Sie bitte beim Erhalt der Karte die aufgedruckten Daten. Fehler bitte sofort dem ITS zu melden. Die Erstausstellung der Campus-Card erfolgt kostenfrei. Die Gebühr bei Erstellung eines Ersatzausweises beträgt 20 Euro.Bei einem neuen Arbeitsvertrag: Gehen Sie nach erfolgter Vertragsverlängerung zu einer Validierungsstation. Dort werden die aktualisierten Informationen auf die Karte gedruckt.
- Ich bin nicht berechtigt eine Campus-Card zu erhalten, was kann ich tun, um Services der Uni zu nutzen?Einklappen
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Wenn für Sie keine Campus-Card erstellt werden kann, können Sie sich folgendermaßen behelfen:
- Bibliothek: Lassen Sie sich einen sogenannten "Stadtbenutzerausweis" erstellen.
Wenn die eingeschränkten Ausleihrechte dieses Ausweises Ihrem Status nicht entsprechen, kann Ihre Teilbibliothek den Ausweis einer speziellen "Gruppe" zuweisen und damit Ihre Ausleihrechte anpassen. Bringen Sie eine schriftliche Bestätigung des Lehrstuhlinhabers in die Teilbibliothek mit, um Ihren Status nachzuweisen. - Geldkartenfunktion (Lagerentnahmen, Privatkopien, ...): Der "Stadtbenutzerausweis" ist auch eine Geldkarte. Sie können an den Baraufwertern einzahlen und dann z. B. kopieren.
- Kostenstellenkarte: Falls Sie die Kopierer auch zu dienstlichen Zwecken nutzen dürfen, kann Ihr Lehrstuhl für Sie eine sogenannte "Kostenstellenkarte" bei Frau Heling (Ref. IV) beantragen.
- Hochschulsport: Wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Hochschulsports im Institut für Sportwissenschaft.
- Bibliothek: Lassen Sie sich einen sogenannten "Stadtbenutzerausweis" erstellen.
- Ich habe meine Karte verloren. Was nun?Einklappen
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Geht eine UBT-Campus-Card durch Unachtsamkeit oder Diebstahl verloren, so ist die Sperrung dieser Chipkarte unverzüglich per E-Mail zu beantragen unter chipkarte@uni-bayreuth.de
Die Karte bleibt gesperrt bis ein Antrag auf Entsperrung eingeht, so dass auf keinem der Geräte an der Universität Bayreuth eine Benutzungsmöglichkeit besteht. Damit kann ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Arbeitstag nach Eingang der Meldung) auch die elektronische Geldbörse nicht mehr angesprochen werden.
Falls auf der verlorenen Chipkarte Geldguthaben war, kann dieser Betrag festgestellt werden und auf die neue Karte umgebucht werden. Diese Umbuchungen werden durchgeführt bei:
- Kai Sehr, Zahlstelle, Tel. 0921 / 55-5326
- Wo bekomme ich eine neue Karte?Einklappen
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Die Neuausstellung bei Verlust bzw. fahrlässiger Beschädigung der Karte erfolgt für Studierende durch die Studierendenkanzlei. Hierzu sind der Personalausweis bzw. Reisepass und ein Lichtbild notwendig. Die aktuellen Preise für eine Neuausstellung der Chipkarte (z. Zt. 20 Euro) entnehmen Sie bitte dem Aushang bei der Studierendenkanzlei.
Bedienstete erhalten neue Ausweise vom IT-Servicezentrum AS1.
- Ich habe eine UBT-Campus-Card gefunden. Wo kann ich sie abgeben?Einklappen
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Gefundene Studierendenausweise sollten so schnell wie möglich in der Studierendenkanzlei abgegeben werden. Gefundene Bedienstetenausweise können im IT-Servicezentrum abgegeben werden. Die Mitarbeiter informieren anschließend den Karteninhaber.
- Ich habe meine UBT-Campus-Card wieder gefunden. Wie kann ich diese entsperren?Einklappen
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Karten können nur entsperrt werden, wenn ein Antrag von einer dazu berechtigten Person gestellt wird. Bei personalisierten Karten ist das die Person, deren Name auf der Karte aufgedruckt ist. Am einfachsten ist dies durch ein persönliches Erscheinen bei der zuständigen Stelle (Studierendenkanzlei bzw. IT-Servicezentrum). An Hand des Lichtbildes kann die berechtigte Person identifiziert werden. Studierende können den Antrag auch per E-Mail von ihrem universitären Webmail-Account stellen, da sie sich durch das persönliche Login als Berechtigte ausweisen.
- Das Kopieren mit der Campus-Card funktioniert nicht, Terminals zeigen den Fehler 448 an (Löschkarte). Was jetzt?Einklappen
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Die Ursache für diesen Fehler ist der Umstand, dass für jeden Auflade-/Bezahlvorgang die Karte erst elektronisch gesperrt, anschließend der Wert der Karte geändert und – wenn dies vollständig geschehen ist – die Karte wieder entsperrt wird. Sollte dieser Vorgang unterbrochen werden, weil die Karte vorher vom Lesegerät entfernt wurde oder eine Fehlfunktion des Gerätes vorliegt, wird die Sperre der Karte nicht wieder aufgehoben.
Alle Funktionen rund um das Bezahlen und auch das Validieren der Karte sind so nicht mehr möglich.
Lösung:
Um die Sperre der Karte wieder aufzuheben, muss sie nochmals mit dem Gerät verbunden werden, das die Sperre gesetzt hat. In der Regel ist es das Gerät, an dem die Karte zuletzt funktioniert hat – nicht das Gerät an dem der Fehler bemerkt wird. Ist nicht bekannt an welchem Gerät die Karte gesperrt wurde, kann der Stationscode ausgelesen werden, indem Sie die Karte an einem Kopierterminal einschieben. Die Anzeige sollte dann wie folgt aussehen:
Fehler 448
N5: 13/30Die Zahl 13 benennt dabei das Gerät und die Zahl 30 den Typ des Gerätes (hier: Kopierterminal). Da dieser Fehler meist an Kopierterminals (Geräte-Typ-Nr. 30) auftritt, finden Sie im Folgenden eine Liste dieser mit ihren jeweiligen Standorten:
N5-Nr. Gebäude Standort/Raum 1 AI 2. OG Flur vor CIP-Pool 2 AI EG R 043 3 Baracke 3 Flur zw. R 09 und R 10 4 Baracke 9 R 26 5 BAYCEER Dr. Hans-Frisch-Str. 1-3 Hauptgeb. Flur vor Innenhof gegenüber R B3 6 BGI 1. OG Flur vor R 4.1.02 7 BGI EG Flur neben R 4.0.02 8 BIB EG Ausleihe R 0.35 9 BIB EG Ausleihe R 0.35 10 BIB EG Ausleihe R 0.36 11 BIB EG Ausleihe R 0.36 12 BIB EG Ausleihe R 0.36 13 BIB 1. OG R 1.42 14 BIB 1. OG R 1.42 15 BIB/GW II EG R 00.34 16 BIB/GW II EG R 00.34 17 FAN A 1. OG R A1.21.3 18 FAN B CIP-Pool-Nebenraum B 1.02 19 FAN B EG R B0.14 20 FAN C 1. OG R C1.12 22 FAN D 1. OG R D1.08 23 GEO1 CIP-Pool R 003.1 24 GEO2 EG TB R 049 25 GEO2 EG TB R 049 26 GEO2 EG v. Poststelle bei R 003 27 GEO2 EG v. Poststelle bei R 003 28 GEO2 EG v. Poststelle bei R 003 21 GEO2 CIP-Pool in S24b 29 GSP EG Flur vor R 219 30 GW I 1. OG vor R 1.10 31 GW I CIP-Pool UG U 17.2 32 GW I EG R 0.36 33 GW I UG R U.04 34 GW II Ebene 0 vor R 0.23 35 GW II Ebene 1 neben R 1.16 36 GW II Ebene 2 neben R 2.23 37 GW II UG gegenüber R U1.08 (S5) 39 Hugo-Rüdel-Str., SFB 560 Hugo-Rüdel-Str. 10, R 102 38 IBM-Haus Prieserstr. 2, 1. OG R 1.01 41 NW I 1. OG R 2.0.01.02.3 (BT2.0) 42 NW I 1. OG R 6.0.01.06.1 (BT6.0) 43 NW I CIP-Pool (EG R 4.0 00.10 BT4.0) 44 NW I EG TB neben H15 (BT3.2) 45 NW I EG v. Poststelle bei R 4.0 00.16 (BT3.1) 46 NW I EG v. Poststelle bei R 4.0 00.16 (BT3.1) 47 NW I EG v. Poststelle bei R 4.0 00.16 (BT3.1) 48 NW I EG v. Poststelle bei R 4.0 00.16 (BT3.1) 49 NW II EG TB 4.1.00.380 50 NW II EG TB 4.1.00.380 51 NW II EG v. Poststelle neben R3.2 00.344 52 NW II EG v. Poststelle neben R3.2 00.344 53 NW II 1. OG R 2.3.01.508 54 NW II UG RZ-Druckstation R3.2.U1.164.2 55 RW 1. OG Flur5 1.16 gegenüber R 1.19 56 RW 1. OG Flur5 1.16 gegenüber R 1.19 57 RW 1. OG Flur5 1.16 gegenüber R 1.19 58 RW 2. OG Flur3 2.48 gegenüber R 2.46 59 RW CIP-Pool (EG R 0.38 / S48) 60 RW EG TB R1 0.02a 61 RW EG TB R1 0.02a 62 RW EG TB R1 0.02a 63 RW EG TB R1 0.02a 64 RW EG TB R1 0.02a 65 RW EG TB R2 0.02 66 RW EG TB R2 0.02 67 RW EG TB R2 0.02 68 RW EG TB R2 0.02 69 RW EG TB R2 0.02 70 Sport 1. OG Flur neben R 1.40 71 Sport CIP-Pool OG 1.37 72 ZUV Ebene 1 AKA Flur bei R 1.01 73 ZUV Ebene 1 Flur bei R 1.18 74 ZUV Ebene 2 Abt. III Flur bei R. 2.41 75 ZUV Ebene 2 Kopierraum HSL R 2.02 76 ZUV Ebene 2 Personal bei R 2.20 77 ZUV Ebene 3 Abt. II Flur b. R. 3.18 78 ZUV Ebene 3 Abt. II Flur b. R. 3.40 79 ZUV Ebene 3 Abt. IV - Flur b. R. 3.22 80 ZUV Ebene 3 Abt. IV Flur b. R. 3.05 81 ZUV Flur Ebene 1 (1.20) 82 RW CIP-Pool (EG R 0.38 / S48)
FAQ – Sicherheit
- Sind meine Daten geschützt?Einklappen
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Die Campus-Card mit ihrem Inhalt sowie die bei der Kartennutzung entstehenden Daten unterliegen den Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Es dürfen insbesondere keine persönlichen Nutzungsprofile erstellt werden. Dies ist auch deshalb schon nicht möglich, weil bei den Funktionalitäten der Karte keine persönlichen Daten gespeichert werden, sondern lediglich die Nummer der Karte. Die Daten werden innerhalb der festgelegten Fristen gelöscht. Als Ansprechpartner bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen steht dem Chipkarteninhaber der Datenschutzbeauftragte (DSB) der Universität Bayreuth, Herr ORR Th. Frahnert, Tel. 0921 / 55-5335, zur Verfügung.
- Welche persönlichen Daten sind auf dem MIFARE-Chip gespeichert?Einklappen
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Es werden keinerlei persönliche Daten auf der Chipkarte gespeichert. Durch eine Kennziffer ist lediglich eine Unterscheidung der Kartentypen (z.B. Studierendenausweis, Bedienstetenausweis oder Kostenstellenkarte) möglich. Der Name ist – bei personalisierten Karten – lediglich auf der Karte aufgedruckt, aber nicht auf dem Chip gespeichert. Der Chip verfügt über 26 numerische Datenfelder, sie beinhalten u.a. die Chipseriennummer, Beginn und Ende der Kartengültigkeit.
- Besteht die Möglichkeit des Kartenmissbrauchs?Einklappen
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Das Missbrauchsrisiko der UBT-Campus-Card ist außerordentlich gering. Zum einen befindet sich auf der Karte ein Bild des Inhabers und zum anderen kann die Karte aufgrund ihrer Sicherheitstechnik (AES-Verschlüsselung) nicht dupliziert werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte nur solange missbraucht werden, bis ein Antrag zur Sperrung der Karte vorliegt und diese vollzogen ist. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass mit den Karten sorgfältig umgegangen wird und bei Verlust oder Diebstahl eine sofortige Anzeige über das Web bzw. per E-Mail erfolgt. Bei Beachtung dieser Maßgaben ist ein Missbrauchsrisiko relativ gering.
- Was hat sich verbessert im Vergleich zum MIFARE-Classic-Chip, der kurz vor der gepl. Einführung geknackt wurde?Einklappen
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Nachdem die Hochschulleitung einstimmig zu dem Ergebnis gelangte, die entschlüsselte Karte Mifare-Classic nicht einzuführen, wurde entschieden eine Karte mit einem symmetrischen Kryptosystem in AES (Advanced Encryption Standard)-Technologie zu verwenden. Dieses System ist international anerkannt und vom NIST zertifiziert. Die Universität hat beschlossen, die Mifare DESfire8 Karte zu implementieren und damit den derzeit besten Sicherheitsstandard auch im Interesse der Studierenden und Bediensteten der Universität zu benutzen.
- Kann ein Fremder unbemerkt auf meine gespeicherten Daten zugreifen?Einklappen
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Nein. Jedes Datenfeld – mit Ausnahme der Kartenseriennummer – ist für Lese- und Schreiboperationen über einen geheimen Schlüssel abgesichert und die Datenübertragung von und zum Kartenleser erfolgt verschlüsselt. Ein entsprechender Kartenleser müsste sich auch, abhängig von der Antennengeometrie, bis auf 10 cm der Karte nähern.