Modulstudien
Grundlage
Gemäß Art. 77 Abs. 5 Nr. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes können Modulstudien zum Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen angeboten werden. Die Immatrikulation in Modulstudien ist nur zulässig, soweit die einzelnen Module nicht Teil eines zulassungsbeschränkten Studiengangs sind. Art. 87 Abs. 1 Satz 4 BayHIG.
Informationen zum Modulstudium
Im Modulstudium können einzelne Module aus Bachelor- und Masterstudiengängen studiert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls wird eine Bescheinigung über das absolvierte Modul, die Benotung und die erzielten ECTS-Punkte erstellt. Pro Semester können Module im Umfang von insgesamt höchstens 30 Leistungspunkten absolviert werden. Welche Module im betreffenden Semester angeboten werden, sowie die Ordnung für Modulstudien sind auf dieser Seite dargestellt.
Voraussetzungen
Zur Einschreibung in ein Modulstudium sind die Qualifikations- und Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs nachzuweisen, in dem das jeweilige Modul definiert ist.
Für Module aus Bachelorstudiengängen: allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Informationen für den Hochschulzugang Beruflich Qualifizierter gibt es auf dieser Seite.
Für Module aus Masterstudiengängen müssen die studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeugnis über den Hochschulabschluss bzw. Nachweis über das Erreichen der nach der geltenden Prüfungsordnung vorzulegenden Leistungspunkte
evtl. Nachweis über bestandene Eignungsprüfung
In der Regel ist für Studierende, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an der Universität Bayreuth erworben haben, eine Genehmigung in Form der Gleichwertigkeitsfeststellung durch den Prüfungsausschuss erforderlich. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des betreffenden Studiengangs zu finden.
Gebühren für das Modulstudium
Studierende des Modulstudiums sind in vollem Umfang semesterbeitragspflichtig. Eine Übersicht über die Gebühren gibt es hier.
Einschreibung für ein Modulstudium
Die Einschreibung erfolgt über die Online-Immatrikulation.
Bereits an der Universität Bayreuth immatrikulierte Studierende beantragen nach erfolgter Rückmeldung den Studiengangswechsel bzw. die Hinzunahme des Modulstudiums. Wichtig: Sowohl der Antrag auf Einschreibung als auch der Antrag auf Studienfachwechsel ist nur gültig in Verbindung mit dem ausgefüllten Formular über die Wahl der Module:
Die Lehrveranstaltungen des Modulstudiums sind so angelegt, dass sie entweder in einem oder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern belegt werden können (Regelstudienzeit).
Die Einschreibung erfolgt für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Moduls. Sollten darüber hinaus weitere Module studiert werden, müsste die Rückmeldung für das Modulstudium in der Studierendenkanzlei durch erneutes Ausfüllen des Formblatts (siehe oben) beantragt werden.