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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Zulassungsbeschränkte Studiengänge (DoSV)


Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)?

Die Vergabe von Studienplätzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren für das erste Fachsemester wird nur im Wintersemester durchgeführt.

Im Sommersemester sind nur Bewerbungen in ein höheres Fachsemester möglich. 


    Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen
    Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen

    Hinweis: In CAMPUSonline wird dieser Studiengang unter der Bezeichnung "Rechtswissenschaft: Economics & Institutions" angezeigt.

    Sportökonomie, B.Sc.Einklappen
    • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
    • Bewerbungszeitraum für erstes Fachsemester: 27.04. - 15.07.2026
    • Bewerbung für höhere Fachsemester: 15.10. - 15.01. (Antrag für Bewerbung)
    Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote für Sportökonomie, B.Sc.Einklappen

    Um Ihre Abiturnote zu verbessern, können Sie während des Bewerbungsprozesses entsprechende Nachweise hochladen. Leider können wir Ihnen keine Auskünfte vorab geben, ob ein Nachweis zu einer Verbesserung führt oder nicht. Laden Sie bitte alle Nachweise in Ihrer Bewerbung hoch.  

    Im Studiengang Sportökonomie, B.Sc. werden gewisse sportpraktische Anforderungen gestellt, für die eine Sporttauglichkeit erforderlich ist. Die Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung wird daher empfohlen. Mit dieser können Sie Ihre Abiturnote um 0,5 verbessern. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten finden Sie hier:


    Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt über unser Portal: 


    CAMPUSonline
    CAMPUSonline Wegweiser

      


    Bewerbung - so funktioniert´s:

    • Account erstellen
      1. Schritt: Melden Sie sich beim Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an hochschulstart.de.
      2. Schritt: Nachdem Sie die Bewerbung über hochschulstart.de abgeschlossen haben und eine Bewerber-ID und eine BAN erhalten haben, legen Sie sich einen Basisaccount in CAMPUSonline an:
      • Bereits an der Universität Bayreuth immatrikulierte Studierende benutzen für die Bewerbung ihren Studierendenaccount.
      • Ehemalige Studierende können den Studierendenaccount noch 6 Monate nach erfolgter Exmatrikulation nutzen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Account deaktiviert. In diesem Fall legen Sie sich bitte einen neuen Basisaccount an und leiten dann die erhaltene E-Mail mit dem Registrierungscode, wie in der E-Mail beschrieben, an studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de weiter.
    • Daten erfassen
      Führen Sie die Bewerbung durch. Erfassen Sie bitte erst eine Bewerbung, wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Note im Abitur etc.) offiziell feststeht.
      • Nachdem Sie die Bewerbung abgesendet haben und Sie nicht aufgefordert werden, Unterlagen hochzuladen, nehmen Sie automatisch am Vergabeverfahren teil.
      • Werden Sie zum Upload von Dokumenten aufgefordert, tun Sie dies anschließend. Den Upload können Sie während der Bewerbungseingabe machen oder im Anschluss unter "Meine Bewerbungen". Sofern die zulässige Dokumentengröße überschritten wird, können Sie über folgende Portale http://www.ilovepdf.com/compress_pdf und https://en.pdf24.org/ die pdf-Größe anpassen. Die Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen fristgerecht bei der Universität Bayreuth eingegangen sind. Bei folgenden Bewerbungen sind Unterlagen hochzuladen:
        • Geltendmachung von Kriterien zur Notenverbesserung für Sportökonomie, B.Sc.
        • Geltendmachung einer bevorzugten Zulassung oder einer außergewöhnlichen Härte oder eines Nachteilsausgleichs
        • Zweitstudienbewerbung
        • Hochschulzugang als Beruflich Qualifizierte
        • Geltendmachung, dass man eine Person öffentlichen Interesses ist (Bewerber und Bewerberinnen anerkannt, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören)
        • Bewerbung mit einer außerhalb Deutschlands erworbenen Hochschulzugangsberechtigung
    • Bewerbungsstatus
      Unter "Meine Bewerbungen" können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informieren. Bei unklaren Angelegenheiten werden wir Sie zusätzlich per E-Mail kontaktieren. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in der Selfservice-Ansicht in CAMPUSonline und kontrollieren Sie Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner).

    • Studienplatz annehmen
      Im Bewerbungsportal von
      hochschulstart.de können Sie den Status Ihrer Bewerbung verfolgen. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen. Der Zulassungsbescheid wird dann also Download über hochschulstart.de bereitgestellt.

    • Einschreibung
      Danach können Sie mit der Einschreibung beginnen.


    Hinweise zum AuswahlverfahrenEinklappen

    Die Zahl der aufzunehmenden Bewerber und Bewerberinnen wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge für jedes Semester durch die Zulassungszahlsatzung der Universität Bayreuth festgelegt. Die Plätze werden im Rahmen des örtlichen Auswahlverfahrens vergeben. 

    Auswahlgrenzen vergangener SemesterEinklappen

    Der NC wird für jedes Semester neu berechnet und steht erst nach Abschluss des Verfahrens fest. 

    PriorisierungEinklappen

    Falls Sie mehrere Bewerbungen bei hochschulstart.de eingereicht haben, sollten Sie diese individuell priorisieren. Durch die Priorisierung erhalten die von Ihnen bevorzugten Studienangebote eine höhere Priorität gegenüber den Studienangeboten, die Sie niedriger priorisieren.
    Die Priorisierung bestimmt, in welcher Reihenfolge die Bewerbungen bei der Vergabe von Zulassungsangeboten berücksichtigt werden. Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin mehrere Zulassungsangebote erhält, scheiden binnen kurzer Zeit die niedrig priorisierten Bewerbungen aus dem Verfahren aus.
    Bitte nehmen Sie die Priorisierung daher aktiv vor, da Ihre Bewerbungen sonst automatisch nach dem Zeitpunkt der Abgabe (chronologisch) priorisiert werden.
    Hinweis: Die Priorisierung beeinflusst nicht die Chancen auf eine Zulassung.
    Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier

    KoordinierungsphaseEinklappen

    Das Auswahlverfahren ist in zwei wesentliche Phasen gegliedert: Koordinierungsphase und koordiniertes Nachrücken. Die Koordinierungsphase beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15.07. und dauert ca. 6 Wochen. Während der Koordinierungsphase geben die Hochschulen ihre Zulassungsangebote nach und nach frei. Falls Sie sich an mehreren Hochschulen über DoSV beworben haben, bedeutet das, dass Sie möglicherweise von einigen Hochschulen etwas früher ein Angebot erhalten, von anderen etwas später. Sobald Sie ein Angebot akzeptiert haben, scheiden Sie bei den anderen Hochschulen/Studienangeboten automatisch aus dem Vergabeverfahren (in DoSV) aus.
    Weitere Informationen zum Koordinierungsverfahren finden Sie hier

    Koordiniertes NachrückverfahrenEinklappen

    Im Anschluss an die Koordinierungsphase beginnt das koordinierte Nachrücken, bei der die unbesetzten oder erneut frei gewordenen Plätze im Schnelldurchlauf verteilt werden.
    Bereits belegte Studienplätze können wieder frei werden, wenn z.B. bereits zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sich nicht innerhalb der für sie festgelegten Frist für den Studiengang eingeschrieben haben.

    Achtung: Die Hochschulen entscheiden, ob einzelne Studiengänge am koordinierten Nachrücken teilnehmen.
    Findet ein Nachrückverfahren statt, so werden Sie von uns per E-Mail kontaktiert. Das Nachrückverfahren wird lokal bei uns an der Universität Bayreuth abgewickelt. Eine Anmeldung zum "Koordinierten Nachrücken" bei Hochschulstart.de ist daher nicht notwendig. Alle gültigen Anmeldungen werden gemäß der bestehenden Rangliste aus der Koordinierungsphase berücksichtigt und in der Reihenfolge ihrer Platzierung für die Vergabe freier Studienplätze herangezogen. 

    Sollten am Ende des koordinierten Nachrückens weiterhin freie Plätze unbesetzt bleiben, wird ein Losverfahren eingeleitet.

    LosverfahrenEinklappen

    Ein Losverfahren kann bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eröffnet werden, wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens weiterhin Studienplätze frei geblieben sind. Die Bekanntgabe eines Losverfahrens erfolgt über die Webseite der Studierendenkanzlei.  

    EinschreibungEinklappen

    Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen. Der Zulassungsbescheid wird dann als Download über hochschulstart.de bereitgestellt. Bitte beachten Sie unbedingt, die in CAMPUSonline auf dem Zulassungsbescheid hinterlegte Einschreibungsfrist. Die rechtzeitige Annahme des Studienplatzes bei hochschulstart.de ist nicht ausreichend. Der Studienplatz ist nur sicher, wenn die Einschreibung bis zur angegebenen Frist erfolgt. Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

    Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.

    RückstellungEinklappen

    Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, das Studium jedoch wegen eines anerkannten Dienstes (z.B. FSJ, BFD) nicht antreten können, können Sie eine Rückstellung beantragen.
    Weiter Informationen zur Rückstellung finden Sie hier.




    Verantwortlich für die Redaktion: Studierendenkanzlei

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