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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Rückstellung eines Studienplatzes oder späterer Antritt des Studiums


Sie haben eine Zulassung erhalten, möchten den Beginn des Studiums aber auf ein anderes Semester verschieben? So gehen Sie vor:

1. Lehnen Sie Ihren Studienplatz ab oder treten Sie von der Immatrikulation zurück

  • Wenn Sie eine Zulassung zum Studium erhalten haben und noch nicht immatrikukliert sind, können Sie den Studienplatz in Ihrem CAMPUSonline-Account ablehnen. Klicken Sie dazu bei der entsprechenden Bewerbung auf "Studienplatzangebot ablehnen".

    Falls dies nicht mehr möglich ist, dann wenden Sie sich bitte unter der Angabe Ihrer Bewerber- oder Antragsnummer an studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de. Ihre Zulassung zum Studium bleibt dabei erhalten


  • Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, können Sie Ihre Immatrikulation rückgängig machen. Wie Sie den Rücktritt von der Immatrikulation beantragen erfahren Sie unter Exmatrikulation.
  • Bei einem Rücktritt von der Immatrikulation bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn wird das Semester nicht angerechnet und hat keine Auswirkungen auf Prüfungsfristen.
  • Achtung: Bei einem Rücktritt vom Studium später als vier Wochen nach Vorlesungsbeginn wird das Semester voll angerechnet und die Fristen für Prüfungen werden aktiv (§ 9 Abs. 5 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth).


2. Bewerben Sie sich erneut


  • Um eine erneute Zulassung zu erhalten, bewerben Sie sich für das Semester, in dem Sie Ihr Studium antreten möchten, innerhalb der regulären Bewerbungsfristen neu über Ihren bestehenden CAMPUSonline-Account. Laden Sie dabei alle Bewerbungsunterlagen erneut hoch. Die Zulassung bleibt in der Regel erhalten, solange sich keine maßgeblichen Änderungen an den Entscheidungskriterien für die Zulassung zum Studium ergeben haben.

Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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