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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Sommersemester

Verspätete Anreise - Late Arrival - Studienbeginn Sommersemester 2026

Studierende sollten bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Bayreuth anwesend sein 
- für das Sommersemester 2026 spätestens bis zum 13. April 2026.

“Late Arrival” bedeutet dementsprechend eine Ankunft in Bayreuth nach Vorlesungsbeginn. 

Wenn Sie nicht pünktlich bis zum Vorlesungsbeginn anreisen können:

  • Informieren Sie bitte die jeweilige Ansprechperson Ihres Studiengangs so früh wie möglich.

  • Internationale Studierende informieren bitte zusätzlich das Welcome Center.

  • In Ausnahmefällen ist eine Anreise mit 1-3 Wochen Verspätung möglich, aber nicht ideal. 

  • Eine noch spätere Anreise wird von Seiten der Universität Bayreuth keinesfalls unterstützt!

Sollte Ihre Anreise in diesem Semester nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig um eine neue Zulassung für das nächstmögliche Startsemester zu bemühen, damit Sie Ihr Studium unter guten Rahmenbedingungen beginnen können.




Ich habe eine Zulassung für das Sommersemester 2026 und kann nicht pünktlich in Bayreuth sein - welche Möglichkeiten habe ich?

 
Wenn Sie nicht pünktlich in Bayreuth sein können, lesen Sie sich bitte genau durch, welches Vorgehen für Ihre aktuelle Situation das optimale Vorgehen ist. 


Wenn Sie Ihren Studienstart auf ein späteres Semester verschieben möchten, kümmern Sie sich zusätzlich bitte um eine neue Zulassung für das nächstmögliche Semester, in dem ein Studienbeginn für Ihren Studiengang möglich ist. Hierfür ist eine nochmalige Bewerbung in Ihrem Bewerber-Account im Portal CAMPUSonline erforderlich. 


  • Sie sind noch nicht immatrikuliert

Sie sind noch nicht immatrikuliert und können Ihre Anreise
bis 11. Mai 2026 nicht sicherstellen können.

VORTEILE: 

Wenn Sie eine Zulassung zum Studium erhalten haben und 
noch nicht immatrikukliert sind, können Sie den Studienplatz
in Ihrem CAMPUSonline-Account ablehnen. Klicken Sie dazu
bei der entsprechenden Bewerbung auf "Studienplatzangebot ablehnen". 

Falls dies nicht mehr möglich ist, dann wenden Sie sich bitte
unter der Angabe Ihrer Bewerber- oder Antragsnummer an 
studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de.

  • Ihr erstes Semester wird nicht gezählt.
  • Sie tragen keine Kosten für den Semesterbeitrag.
  • Sie benötigen keine deutsche Krankenversicherung.

  • Sie haben sich erstmalig im Sommersemester 2026 immatrikuliert

Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, können Sie Ihre Immatrikulation rückgängig machen. Wie Sie den Rücktritt
von der Immatrikulation beantragen erfahren Sie unter Exmatrikulation

Rücktritt von der Immatrikulation
bis 14. April:


VORTEILE:

  • Ihr erstes Semester wird nicht gezählt.
  • Sie tragen keine Kosten für den Semesterbeitrag.
  • Sie benötigen keine deutsche 
    Krankenversicherung mehr.

Rücktritt von der Immatrikulation
ab 15. April bis 11. Mai:


VORTEILE:

  • Ihr erstes Semester wird nicht gezählt.
  • Sie benötigen keine deutsche 
    Krankenversicherung mehr.

ABER:

  • Sie bekommen Ihren Semesterbeitrag nicht
    mehr zurück

Rücktritt von der Immatrikulation 
nach dem 11. Mai:                                                                    

ABER:

  • Ihr erstes Semester wird gezählt.
  • Fristen für Prüfungen und Auflagen werden aktiv.
  • Sie bekommen Ihren Semesterbeitrag nicht
    mehr zurück.
  • Auch wenn Sie nicht in Deutschland sind,
    müssen Sie die Kosten für eine deutsche
    Krankenversicherung tragen.

Wir raten dringend zum baldmöglichsten Rücktritt von der Immatrikulation, wenn Sie nicht spätestens zu folgenden Veranstaltungen in Bayreuth sein werden:

• (verpflichtenden) Einführungsveranstaltungen
• Sicherheits- oder Laboreinweisungen 
• Orientierungswoche (internationale Studierende)


Sofern Sie eingeschrieben bleiben, obwohl Sie nicht rechtzeitig anreisen können, müssen Sie erfahrungsgemäß mit erheblichen akademischen und organisatorischen Herausforderungen rechnen, die Ihren Studienerfolg stark gefährden können!


Sonderfall: Zulassung mit Auflagen

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  • Wenn Ihre Zulassung an eine oder mehrere Auflagen geknüpft ist, müssen Sie einen bestimmten Kurs oder ein Modul innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bestehen.

  • Wenn Ihre Visumssituation unklar ist immatrikulieren Sie sich NICHT oder treten Sie rechtzeitig von Ihrer Immatrikulation zurück!

  • Die Frist für Auflagen kann in keinem Fall verschoben werden. Wenn Sie die Auflagen nicht fristgerecht erfüllen, werden Sie exmatrikuliert.

  • Sie können in diesem Fall nicht erneut zum Studium im gleichen Studiengang zugelassen werden.



Wie erhalte ich eine neue Zulassung für ein späteres Semester? 

 

  • Um eine erneute Zulassung zu erhalten, bewerben Sie sich für das Semester, in dem Sie Ihr Studium antreten möchten, innerhalb der regulären Bewerbungsfristen neu über Ihren bestehenden CAMPUSonline-Account.

  • Laden Sie dabei alle Bewerbungsunterlagen erneut hoch. 

  • Die Zulassung bleibt in der Regel erhalten, solange sich keine maßgeblichen Änderungen an den Entscheidungskriterien
    für die Zulassung zum Studium ergeben haben und der Studiengang weiterhin angeboten wird.

Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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